Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen über die Reise sind ein Bestandteil des Vertrags beziehungsweise des Vouchers für die Leistungen, die zwischen der Reiseagentur Travelino d.o.o. und dem dem Vereinbarer der Reise / dem abgeschlossen wurden..
1. Anmeldung und Vertrag
Der Reisende kann sich für eine Reise die Travelino d.o.o. organisiert, in Büro der Reiseagentur Travelino d.o.o., telefonisch, per Fax und im Internet durch die offizielle Website von der Reiseagentur Travelino d.o.o. so wie bei anderen bevollmächtigten Vertretern anmelden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages, des Vouchers oder der Anmeldung, beziehungsweise dem diktieren der Kreditkarten Nummer beim Einkäuf von Diensten telefonicsh oder online, akzeptiert der Reisende diese Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reisereservation die er vorher sorgfältig durchgelesen hat. Nach der Anmeldung zum Zwecke der Reservierung der ausgewählten Dienstleistung bezahlt der Reisende 30% des Gesammtbetrags (pro Person), außer wenn im Programm nicht anderes angeführt ist. Den Restbetrag ist bis spätestens 21 Tage vor dem beginn der Reise außer wenn im Programm nicht anders zitiert ist(ausnahme ist die Ratenzahlung) zu begleichen.
2. Preis und Inhalt des Arrangements
Der Preis des Arrangements (wenn in Reiseprogramm nicht anders angegeben ist) umfasst in der Regel: Transport, Hotel und Verpflegung und organisation der Reise. Sofern im Reiseprogramm angeführt ist, kann der Preis Flughafengebühren so wie Kosten für Reiseführer und Reisebegleiter enthalten. Im Preis des Arrangements nicht enthalten (außer wenn nicht anders vereinbart ist): fakultative Ausflüge und Besuche, die möglichen Kosten für Beschaffung und Erteilung vom Visum, die Eintrittskarten für die Objekte die besucht werden und andere Dienstleistungen, bei bei welchen angegeben ist, dass diese vor Ort zu zahlen sind. Alle Arten von speziellen Dienstleistungen (spezielle Mahlzeiten, Transfers uä.) bezahlt der Reisende allein und ist verpflichtet diese bei der Anmeldung der Reise zu bestellen.
Inwiefern der Reisender eine besondere Dienstleistung während der Reise verlangt, bezahlt er vor Ort dem Reiseführer oder dem Vertreter der Reiseagentur, in der Währung des Landes, in dem er sich befindet.
3. Recht auf Preiserhöhungen und das Recht auf Kündigung wegen der Preiserhöhung.
Die Preise für alle Reisen beziegen sich auf dem Verhältnis von Kuna und fremden Währung. Reiseagentur Travelino d.o.o. kann eine Erhöhung des verträglich vereinbarten Preises verlangen, wenn am Tag nach dem Vertragsschluss zum folgendem kommt: Veränderung im Wechselkurs im Bezug auf den Tag der Veröffentlichung des Programms, Veränderung der Beförderungskosten (Treibstoff, Autobahngebühren usw.) Veränderung der Gebühren von Hoteliers und der Transportkosten. Die Reiseagentur Travelino d.o.o. kann den Reisenden in schriftlicher oder mündlicher Form über änderung der Preise benachrichtigen.
Zwanzig Tage vor dem Reisebeginn kann der vereinbarte Preis nicht mehr erhöht werden, außer im Fäll des Absatzes 1. dieses Artikels.
Der Reisende kann die Reise kostenlos kündigen, wenn es zu eine Preiserhöhung von mehr als 10% im Verhältnis zum Vertrag kommt, spätestens 48 Stunden nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung. Kündigt der Reisender nicht persöhnlich an der Verkaufsstelle von der Reiseagentur Travelino d.o.o., oder schriftlich inerhalb der vorgeschriebenen Frist. Sollte der Reisende die Reise nicht persönlich im Büro der Reiseagentur Travelon d.o.o. oder schriftlich bis ablauf der Frist storniert haben, wird davon ausgegangen, dass er mit den änderungen einverstanden ist. Im Falle einer Kündigung der Reise wegen einer Preiserhöhung von mehr als 10 % hat der Reisende/ Auftragnehmer kein Recht auf Schadenersatz. Der Reisender verpflichtet sich daß er einen Preisanstieg bis zu 10 % übernimmt.
Die Veröfentlichten Preise sind das Ergebnis des Vertrags zwischen der Reiseagentur Travelino d.o.o. und seinen Partnern und müssen nicht den angegebenen Preisen vor Ort entsprechen, in dem der Kunde sich aufhaltet.
4. Ermäsigungen für Kinder und andere Vorteile.
Bitte achten Sie auf die Ermäßigungen für Kinder, als auch auf die anderen Vorteile, die in der Beschreibung des Angebots anfegeben sind.
5. Reisedokumente
Alle Reisedokumente werden Ihnen spätestens 7 Tage vor dem Reisebeggin zugestellt, sofern nicht anders im Programm angegeben ist oder sofern die Reservierung nicht innerhalb der angeführte Frist ist. Reise Dokumente für ein Arrangment bei Eigenanreise: den orginal Voucher und mögliche schriftliche Mitteilungen;
für einen Arrangement mit Bus den orginal Voucher, und das Reiseprogramm;
für das Arrangement mit Flugzeug: den orginal Voucher, das Reiseprogramm und die Flugticket.
6. Kategorisierung und Beschreibung der Dienstleistungen
Die im Programm zur verfügung stehenden Unterkünfte in der Reiseagentur Travelino d.o.o. werden gemäß der offiziellen Kategorisierung der zuständigen Institution und auf Grund der Einsicht in den tatsächlichen Zustand der Unterkunft im Moment der Veröffentlichung beschrieben. Die Verpflegung, der Komfort wie auch andere Dienste im Angebot des Hotels / Apartments sind unter Aufsicht der lokalen touristischen Verwaltung, und die Standards und Dienste der Unterkunft sind unterschiedlich und nicht vergleichbar. der Reiseagentur Travelino d.o.o. übernimmt keine Verantwortung für mündliche oder schriftliche Information, die nicht in Übereinstimmung ist mit der Beschreibung von Diensten und Gebäuden des veröffentlichen Programms, die von der Dritten Personen bekommen wurden.
7. Unterkunft in Zimmern / Apartments
Die Einteilung der Zimmer / Apartment bestimmt die Rezeption vor Ort. Sofern der Reisende nicht ausdrücklich im Vertrag ein Zimmer / Apartment in besonderer Form gebucht hat, wird jede offiziell registrierte Wohneinheit in jedem einzelnen Objekten die im Katalog und Preisliste beschrieben sind akzeptieren. Die Unterkunft in einem Zimmer ist in der Regel vor 16 Uhr am Tag der Ankunft nicht möglich, und die Meisten Unterkünfte müssen bis spätestena am Tag von Ende der Nutzung des Dienstes, am häufigsten bis 10 Uhr muss Uhr am Abreisetag verlassen werden. Ankünfte nach 20 Uhr sind im voraus angekündigt werden, außer wenn nicht anders angeführt ist. Der Aufenthalt von Haustiere hängt von der jeweiligen Unterkunft ab, und muss im voraus angemeldet werden. Ein eventueller Zuschlag der vor Ort beglichen wird ist möglich.
8. Kündigungsrecht des Reisenden
Sofern der Reisende das Arrangement kündigt, behaltet die Reiseagentur Travelino d.o.o. vom Gesamtpreis des Arrangements:
Bis zu 30 Tage vor Reisebeginn 10 % des gesamten Buchungspreises und mindestens 15 EUR
29 – 22 Tage vor der Reisebeginn 25 % des gesamten Buchungspreises
21 – 15 Tage vor der Reisebeginn 40 % des gesamten Buchungspreises
14 – 8 Tage vor der Reisebeginn 80 % des gesamten Buchungspreises
7 – 0 Tage vor der Reisebeginn 100 % des gesamten Buchungspreises
Nach der Abreise 100 % des gesamten Buchungspreises
Wenn der tatsächliche Schaden größer als die oben ist, behält der Veranstalter das Recht, diese mit dem Gesammtbetrag von 100% des Buchungspreises zu erfordern. Die angeführten Kündigungs Gebühren werden für das wechselns des Reisedatums, der Unterkunft, der Art der Zimmers / Apartments, sowie auf alle andere wichtigen Änderungen. Mögliche andere Kündigungs Skala von der zitierten befindet sich im Programm / Angebot und Katalog auf der sich diese Liste bezieht. Wenn der Reisende, der die Reise absagt einen neuen Benutzer fü die gleiche Reservation findet, und alle voraussehene Anforderungen erfüllt, wird die Reiseagentur Travelino d.o.o. nur die Kosten die durch den austausch entstanden sind berrechnen. Bei der Kündigung von alle Arrangements werden die Kosten für das Beschaffen vom Visum so wie Reisedokumenten zurückerstattet. In dem Fall einer Stornierung oder Verkürzung auf Grund der Wetterbedingungen, behällt die Reiseagentur Travelino d.o.o. das Recht die obengenannte Skala anzuwenden und somit werden spätere Reklamationen nicht akzeptiert werden.
9. Versicherung für das Risiko der Kündigung der Reise.
Wenn der Reisende bei der Buchung voraussieht, dass er aus bestimmten Gründen die Reise kündigen müsste, empfiehlt die Agentur, eine Versicherungspolizze für den Kündigungsfall abzuschließen. Die Versicherung für das Risiko der Kündigung kann nicht nachträglich abgeschlossen werden, sondern nur bei der Anmeldung für die Reise. Die Versicherungsprämien werden abhängig von dem Wert der Reise ausgerechnet, aber nach der Preisliste der Versicherungsgeselschaft. Bei Anmietung von Apartments wird durch das Teilen des Mietpreises mit der Anzahl der Personen in der Wohnung erhalten. Unvorhergesehene Umstände sind möglich, wenn in folgenden Fällen:
1. schwere Krankheit oder Todesfall: des Versicherten, des Ehepartners des Versicherten, des Kindes des Versicherten, der Eltern oder Geschwister des Versicherten oder seines Ehepartners, der Adoptierten oder Adoptiveltern
2. Die Naturkatastrophe, die von den zuständigen Behörden erklärt wird
3. Wehrdienst
Im Falle einer Kündigung des Arrangements wird der Betrag der eingezahlten Prämie für die Rücktrittversicherung nicht zurück erstattet. Bei der Absage des Arrangments werden die Kosten der Beschaffung von Visa nicht ausgezahlt, trotzdem einer Reiserücktrittversicherung. Sofern der Reisender keine Rücktrittversicherung abgeschlossen hat, und die Reise wegen der angeführten unvorhergesehene Fälle absagen muss, behällt die Reiseagentur Travelino d.o.o. das Recht, Zahlungen gemäß der oben angegebenen Skala des Artikels 8. Andere Bedingungen der Versicherung befinden sich bei der Versicherungspolice.
10. Versicherung gegen das Risiko des Unglückfalls und der Krankheit, Versicherung für den Fall der Beschädigung oder des Verlustes des Gepäcks und freiwillige Krankheitsversicherung der Personen fürdie Zeit der Anreise im Ausland. Im Preis der Reise sind Versicherung gegen das Risiko des Unglückfalls und der Krankheit, Versicherung für den Fall der Beschädigung oder des Verlustes des Gepäcks und freiwillige Krankheitsversicherung nicht inbegriffen. Mit der Unterzeichnung des Reisevertrags, wessen Bestandteil auch diese Bedingungen sind, ist davon auszugehen, dass dem Reisenden die Versicerungen angeboten und empfohlen wurden.. In dem Fall, dass der Reisende die angegebenen Versicherungen dazubuchen möchte, kann er dies direkt bei einem Versicherungshaus vereinbaren oder bei der Reiseagentur Travelino d.o.o. abgeschlossen werden, wobei die Reiseagentur Travelino d.o.o. nur als ein Vermittler wirkt. Wir empfehlen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung vor dem abschluss zu lesen.
11. Kündigung der Reise durch die Reiseagentur Travelino d.o.o. oder die Änderung des Programms
Sofern sich die Mindestanzah der Reisenden nicht angemeldet wurde, behält die Reiseagentur Travelino d.o.o. das Recht, die Reise abzusagen, bis spätestens 5 Tage vor dem Reisebeginn. Die Mindestanzahl der Reisenden wird bei jedem Programm / Arrangement angeführt.
Die Reiseagentur Travelino d.o.o. behält das Recht das Programm komplet oder teilweise zu ändern sofern vor dem Reisebeginn unerwartete Umstände auftreten die nicht vorauszusehen waren oder vermeiden werden können. Die Reiseagentur Travelino d.o.o. behält das Recht, den Tag oder die Uhrzeit der Abfahrt zu ändern aufgrund der Änderungen der Flugpläne oder dem Auftreten unvorhergesehener Umstände, wie auch das Recht auf die Änderung der Fahrtrichtung sofern sich die Fahrbedingungen ändern, wie zum Beispiel: die Änderung des Flugplans, die Sicherheitslage in dem Reiseland, die Unwetter Bedingungen und zwar ohne Auszahlung der Entschädigung, gemäß den geltenden Vorschriften im internationalen Verkehr. Sofern die Reiseagentur Travelino d.o.o. die Reise kündigt, hat der Reisende das Recht auf die Zurückerstattung des eingezahlten Betrages in voller Höhe, aber nicht auf Schadensersatz.
12. Reisedokumente
Die Reisenden sind verpflichtet gültige Reisedokument mitzunehmen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Pflichten trägt der Reisende die Verantwortung und ist verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Sofern es während der Reise zur Verlust oder Diebstahl der Reisedokummente kommt, hat der Reisende die Kosten für die Anfertigung von neuen Dokumenten zu begleichen. Die Reiseagentur Travelino d.o.o. beziehungsweise Reisebegleiter auf der Reise (falls vorhanden ist) wird den Reisenden in den Fall der oben anführten Situation helfen, aber unter Berücksichtigung vom normalem Ablauf des Programms. Wenn für eine Reise ein Visum benötigt wird, kann die Reiseagentur Travelino d.o.o. bei der Beschaffung der gleichen gegen Gebühren vermitteln. Die Reiseagentur Travelino d.o.o. ist für die Entscheidungen der Zoll, Polizeibehörden und anderen staatlichen Behörden, welche den Reisenden die Einreise in einzelnes Land nicht gestatten nicht verantwortlich.
13. Währungs – und Zollbestimmungen
Die Reisenden sind verpflichtet sich an die Zoll- und Devisenvorschriften des Staates, in dem der Bestimmungsort liegt, einzuhalten. Sollte die Reise wegen der Verletzung der Vorschriften durch den Reisenden nicht weitergemacht werden, muss der Zuwiderhandelnder alle entstandene Kosten begleichen.
14. gesundheitliche Vorschriften
Die Reise in einige Länder erfordert die Pflichtimpfung gegen einige Krankheiten. Bei Reisen in diese Länder ist der Reisende verpflichtet die Bestätigung über die Impfung mitzunehmen.
15. Gepäck
Beförderung von Gepäck mit dem Flugzeug ist kostenlos, dür die Menge die die Fluggeselschaft bestimmt. Überschuß an Gepäck bezahlt der Reisender nach geltenden Preisen der Fluggeselschaft. Die Kinder unabhängig vom Alter haben kein Recht auf kostenlose Beförderung von Gepäck bei Flugreisen. Bei der Beförderung mit dem Bus kann der Reisende zwei Stück des persönlichen Gepäcks mitnehmen. Die Reisenden sind verpflichtet auf ihr Gepäck die Sie in der Bus – Kabine mitgenommen haben zu achten, und bei jedem verlassen diese mitzunehmen. Anderenfalls sind die Reisenden allein für den Diebstahl, den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck die in der Bus – Kabine ohne ihre Aufsicht gelassen sind verantwortlich.
16. Reklamationen
Wir betonen, dass im Interesse der Reisenden ist den Widerspruch in das Beschwerdebuch des Dienstleisters vor Ort einzutragen, welcher sich bemühen wird die vereinbarte Leistung anzubieten, beziehungsweise den Fehler berrichtigen. Wird die Beschwerde nicht behoben, muss der Reisende eine schriftliche Bestätigung verlangen, in der angeführt ist, dass die Dienstleistung nicht vorhanden war, oder nicht auf die vereinbarte Weise volbracht wurde. Der Reisende muss diese Bestätigung der schriftlichen Beschwerde beilegen. Der Reisende ist verpflichtet die schriftliche Beschwerde innerhalb von 8 Tagen nach der Rückkehr der Reiseagentur vorzulegen. Sollte der Reisender die schriftliche Beschwerde nach dieser Frist zusenden, ist die Reiseagentur Travelino d.o.o. nicht verpflichtet die Beschwerde zu berücksichtigen. Um Beschwerden für Dienstleistungen im Ausland zu bearbeiten, muss unbedingt die Regel der für Beschwerden eingehalten und die schriftliche Bestätigung vor Ort eingeholt werden so wie die Frist zur Einreichung der Beschwerde. Der Veranstalter ist verpflichtet, eine schriftliche Entscheidung auf diese Beschwerde innerhalb 14 Tagen nach dem Eingang der Beschwerde, und kann die Frist der Entscheidung über die Beschwerden für zusätzliche 14 Tagen wegen der ansammlung weiterer Informationen verschieben. Der Veranstalter wird nur die Beschwerden bearbeiten welche vor Ort nicht behoben werden konnten. Solange das Lösungsverfahren noch nicht beendet ist, und zwar spätestens 14, beziehungsweise 28 Tage nach dem Eingang der Beschwerde, verzichtet der Reisende unwiderruflich auf die Vermittlung durch irgendeine andere Person, auf eine Arbitrage bei UHPA (Verband der kroatischen Reisebüros) oder bei einer anderen Institution, wie auch auf das Weitergeben der Informationen an die Medien. Als höchst mögliche Entschädigung bei einer Beschwerde ist die Erstattung des vereinbarten Preises für die reklamierte Leistung möglich. Die Entschädigung umfasst nicht die bereits genutzten Leistungen und nicht den Gesamtpreis der Leistung.
Im Falle der abschliessung der Verträge der ˝Fortuna Systems˝ hat der Reisender hat kein Recht auf Reklamationen der Unterkunft. Der Reisende und die Agentur werden sich bemühen, eventuelle Streitigkeiten im Bezug auf die Anwendung dieses Vertrags durch eine Verständigung zu lösen, sonst unterwerfen sie sich dem Beschluss des zuständigen Gerichts in Zagreb, wobei als maßgebend die Rechtspflege der Republik Kroatien gilt.
17. Die Verpflichtungen von der Reiseagentur Travelino d.o.o.
Die Reiseagentur Travelino d.o.o. hat die Pflicht, sich um die Erbringung der Leistung und um die Auswahl der Leistungserbringer zu kümmern gemäß Geschäftspraktiken und zur Förderung der Rechte und Interessen in Übereinstimmung mit bewährten Praktiken im Tourismus. Die Reiseagentur Travelino d.o.o. ist verpflichtet den Reisenden alle vereinbarten Dienste für einzelne Arrangement zu gewähren, sowie Antworten auf nicht oder zum Teil ausgeführte Dienstleistungen zu geben. Die Reiseagentur Travelino d.o.o. wird alle angeführten Verpflichtungen aus dem Programmen auf beschriebene Weise vollständig durchführen, außer im Fall von „höherer“ Gewalt oder veränderten Umständen. Wenn es möglich ist, wird die Reiseagentur Travelino d.o.o. in solchen Fällen eine Ersatzlösung anbieten. Die Reiseagentur Travelino d.o.o. ist nicht verpflichtet Dienstleistungen ausserhalb von diesen Bedingungen anzubieten. Die Reiseagentur Travelino d.o.o. ist nicht verantwortlich für eventuelle Druckfehler.
18. Die Verpflichtungen des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, persönlich alle Bedingungen auszufüllen die mit den Vorschriften der Republik Kroatien so wie allen durchreisenden Ländern. Der Reisende ist ebenfals verpflichtet sich an die Hausordnung im Hotel und in anderen Objekten zu halten und mit dem Vertreter des Organisators und den Dienstleistern mitzuarbeiten. Der Reisende ist allein für Schaden verantwortlich welche er selber verursacht hat, und insbesondere für Schäden die als Verletzung des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden. Der Reisende verpflichtet sich für den Fall, dass er einen irgendwie gearteten Schaden verursacht, dazu, dem Leistungserbringer an Ort und Stelle die Kosten für die Beseitigung des verursachten Schadens zu erstatten.
19. Versicherung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalter
In Übereinstimmung mit dem Gesetz über touristische Tätigkeit, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses der Reiseagentur Travelino d.o.o., für die Reisenden die sich auf der Reise befinden, wie auch Personen die eine An-, oder Gesammtzahlung getätigt haben sich auf allerschnellste Weise den angegeben Versicherer der auf dem Reisevertrag oder auf anderen entsprechenden Dokument angeführt ist zu kontaktieren.
20. Personendatenschutz
Der Reisende stellt seine persönlichen Daten freiwillig zur Verfügung. Die persönlichen Daten der Reisenden sind im Rahmen des Prozesses der Realisierung der angeforderten Dienstleistung erforderlich. Diese Daten werden auch weiterhin für die Kommunikation genutzt.
Die Reiseagentur Travelino d.o.o. verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Reisenden nicht aus dem Staat hinauszutragen oder an eine dritte Person weiterzugeben, außer zum Zweck der Realisation der angeforderten Dienstleistung.
Eine Ausnahme im Bezug auf das Weitergeben der persönlichen Daten an dritte Personen bezieht sich auf das Abschließen der Versicherung für das Risiko der Kündigung, der Versicherung gegen Unfall oder Krankheit, der Versicherung für den Fall der Beschädigung oder des Verlustes des Gepäcks und der freiwilligen Krankheitsversicherung während der Reise und des Aufenthalts im In- und Ausland. Wenn der Reisende eine Versicherungspolizze abschließt, werden seine persönlichen Daten an die Versicherungsanstalt weitergegeben.
Die persönlichen Daten des Reisenden werden in der Datenbank bewahrt, im Einklang mit dem Beschluss des Vorstands über die Art und Weise des Sammelns, der Bearbeitung und der Bewahrung von Personendaten.
Der Kunde gibt sein Einverständnis dafür, dass seine persönlichen Daten zu Marketingzwecken der Reiseagentur Travelino d.o.o. benutzt werden können.
SCHLUSSBESTIMUNGEN:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Abkommens welches der Reisender mit der Reiseagentur Travelino d.o.o. abschließt, beziehungsweise mit bevollmächtigten Reisebüros in welchen er sich für die Reise in der Organisation von der Reiseagentur Travelino d.o.o. angemeldet hat.
Möglicher / voraussichtlicher Abweichungen dieser Bedingungen, müssen neben dem Text des Reiseprogramms angeführt werden, sofern es sich um die Reiseveranstalter handelt – ausländischen Reiseorganisationen. Mit der Unterschrift des Vertrags akzeptiert der Reisende das Programm und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gänzlich.
In Zagreb, Oktober 2012.